Leistungen

  • Durchführung von Energieberatungen im Mittelstand (BAFA)

    Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Die Energieberatung soll dabei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude und Anlagen als auch beim Nutzerverhalten aufzeigen. Darüber hinaus wird auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch den Energieberater begleitet, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen.
  • Durchführung von Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

    In seiner neuen Fassung sieht das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), mit Ausnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor, dass alle großen und verbundenen Unternehmen in Deutschland bis spätestens 5. Dezember 2015 ein Energieaudit entsprechend der DIN EN 16247-1 durchzuführen haben. Alle vier Jahre muss dann ein Folgeaudit durchlaufen werden. Durch ein Energieaudit lassen sich die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens offenlegen und Energieeffizienzpotenziale identifizieren. Grundlage hierfür ist die systematische Erfassung und Analyse der Energiedaten. Im Ergebnis wird ein Abschlussbericht erstellt, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen empfiehlt.
  • Energetische Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599. Berechnung und Visualisierung.

    Zur Beurteilung aller Energiemengen, die zur bestimmungsgemäßen Beheizung, Warmwasserbereitung, raumlufttechnischen Konditionierung und Beleuchtung von Gebäuden notwendig sind, steht mit der Normenreihe DIN V 18599 eine Methode zur Bewertung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zur Verfügung. Die Normreihe ist geeignet, den langfristigen Energiebedarf für Gebäude oder auch Gebäudeteile zu ermitteln, die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien für Gebäude abzuschätzen und einen Abgleich zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch (Bedarfs-Verbrauchs-Abgleich) durchzuführen. Dabei wird auch, die gegenseitige Beeinflussung von Energieströmen und die daraus resultierenden planerischen Konsequenzen berücksichtigt. Neben der Berechnungsmethode werden auch nutzungsbezogene frei wählbare Randbedingungen für eine neutrale Bewertung zur Ermittlung des Energiebedarfs angegeben (unabhängig von individuellem Nutzerverhalten und lokalen Klimadaten).